Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc.
#17
Wenn die Ex bereits den Ex-Freund als Vater angegeben hat, würde ich mich persönlich erstmal auf garnichts einlassen. Es würde mich nicht wundern, wenn die Dame gerade versucht, doppelt zu kassieren. Sollte sie dann keine weiteren Schritte gegen dich einleiten, hat sie Angst, mit der Nummer aufzufliegen. Also Vorsicht!

Was deine ursprüngliche Frage wegen des Vermögens angeht, ist die Sache recht einfach. Zumindest wenn du dieses Vermögen nachweislich z.B. von deinen Eltern bekommen haben solltest, was ich mal vermute. Dann deklariere diese Schenkungen als „freiwillige Zuwendungen Dritter“. Den solche stehen nur für Unterhaltszahlungen zur Verfügung, sofern dies auch beabsichtigt war. Heißt, deine Eltern müssen nur bestätigen, dass die Zuwendungen nicht für Unterhaltszahlungen gedacht waren, schon darf das Vermögen hier nicht für herhalten. In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLGs ist eine entsprechende Klausel verankert, auf die du dich berufen kannst. Ich selbst hab bei zwei Gerichten bitterböse Mienen in die Gesichter der RichterInnen gezaubert, weil ich die mit ihren eigenen Waffen erschlagen konnte.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: KU-Optimierung, Beratung Immobilie/Geld etc. - von IPAD3000 - 19-11-2020, 01:37

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Anwaltshaft bei falscher Beratung? Kindeswohlvernachlässigung ? Schlumpf 28 21.852 18-03-2013, 16:45
Letzter Beitrag: Petrus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste