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Mal wieder Unterhalt... (Berücksichtung der Ehefrau)
#2
Siehe § 1609 BGB. Sie steht in zweitem Rang und damit können ihre Bedürfnisse den Unterhalt der Personen im ersten Rang nicht mindern.
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RE: Mal wieder Unterhalt... (Berücksichtung der Ehefrau) - von p__ - 20-12-2020, 14:22

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