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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#21
Moin zusammen.

Ich habe meine Situation ( jetzt bald volljähriges Kind mit Studienabsicht ohne jeglichen Kontakt seit Jahren ) bereits mehrfach hier im Forum dargestellt.
Da sich mein missratenes Erzeugnis seit Jahren ein Sch….dreck um mich kümmert und genau wie die niederträchtige Exe ( berufstätig, vermögend ) nur Kohle abziehen will, werde ich ihr die Sache nicht so ganz einfach machen.

Ich hab der Exe übrigens mitgeteilt, dass meine Tochter maximal den Pflichtteil von mir zu erwarten hat und das symbiotische Gespann nach meinem evtl. Ableben Haus -und testamentarisches Betretungsverbot zu meinem Eigentum hat und hab ihr ebenfalls mitgeteilt, dass  - wenn mich meine Tochter wegen Volljährigenunterhalt vor Gericht ziehen sollte - ich Haus und Hof verkaufen und mir ein schönes Leben machen werde und sie null und nichts bekommen wird.

Das war übrigens das letzte Mal, dass ich mit der Ex kommuniziert habe... ab Volljährigkeit werde ich nur noch auf Mitteilungen meiner Tochter reagieren.

Wäre für eine kurze Strichaufzählung dankbar, was ich ( durchaus auch schikanös .. ) von meiner Tochter an Belegen, Nachweisen und Unterlagen verlangen kann.
Danke Euch im voraus..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Volljährigenunterhalt - Was muss das " Kind " an Nachweisen vorlegen ? - von ArJa - 18-02-2021, 10:24
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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