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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#96
Morgen habe ich den Termin beim Notar. Kopie der Urkunde ans Amtsgericht ist klar. Original per Einschreiben mit Rückschein (soll sich bisschen ärgern) parallel dazu.

Wäre es nachteilig wenn ich der Anwältin der Ex folgendes Schreibe:

Sehr geehrte Frau Anwältin,

sicherlich hat Ihre Mandantin, XXX, Sie darüber informiert, dass ich für den Monat April 2021 die geforderte Zahlung des Unterhalts nach Stufe 2. Düsseldorfer Tabelle freiwillig - und ohne Kenntnis einer bereits eingereichten Klage – getätigt habe. Ca. einen Monat vor der Zustellung des Schreibens vom Amtsgericht, nämlich am 28.03.2021 im Rahmen der Übergabe meines Sohnes an die Mutter. Das kann ich jederzeit im Rahmen einer eidesstaatlichen Erklärung versichern. Hierzu finden Sie meinen Kontoauszug als Beleg.

Die Terminierung einer freiwilligen Absichtserklärung in Form einer Urkunde beim Notar benötigt natürlich eine gewisse Vorlaufzeit. Diesen Termin habe ich nun wahrgenommen und Ihre Mandantin erhält die notarielle beglaubigte Urkunde für die Unterhaltszahlungen nach Stufe 2 für meinen Sohn XXX im Original zu ihren Händen per Post.

Im gleichen Schritt wird das Amtsgericht über den unnötigen Rechtsmissbrauch Ihrerseits nebst anfallenden Kosten informiert. Es besteht in dieser Sache kein Rechtsschutzinteresse, weil ich den geforderten Betrag bereits freiwillig bediene.

Weiterhin werde ich Rückzahlungs-Forderungen gegenüber Ihrer Mandantin geltend machen, die während der Rückstandsberechnung ihrerseits nicht zu meinen Gunsten berücksichtigt wurden. Damit sind die Kinderbonus-Zahlungen aus dem Jahr 2020 gemeint. Dazu erhält Ihre Mandantin ein gesondertes Schreiben.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 28-04-2021, 19:17

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