29-04-2021, 18:39
(...)sicherlich hat Ihre Mandantin, XXX, Sie darüber informiert, dass ich für den Monat April 2021 die geforderte Zahlung des Unterhalts nach Stufe 2. Düsseldorfer Tabelle freiwillig - und ohne Kenntnis einer bereits eingereichten Klage – getätigt habe. Ca. einen Monat vor der Zustellung des Schreibens vom Amtsgericht, nämlich am 28.03.2021 im Rahmen der Übergabe meines Sohnes an die Mutter. Das kann ich jederzeit im Rahmen einer eidesstaatlichen Erklärung versichern. Hierzu finden Sie meinen Kontoauszug als Beleg. (...)
Was für ein Geschwafel. Du räumst sogar freiwillige Unterhaltszahlungen ein. Deine Erklärung interessiert wenige, der Kontoauszug vielleicht schon mehr.
Was für ein Geschwafel. Du räumst sogar freiwillige Unterhaltszahlungen ein. Deine Erklärung interessiert wenige, der Kontoauszug vielleicht schon mehr.