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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#7
(15-05-2021, 14:02)p__ schrieb: Wenn nach einer vollständigen Auskunftserteilung keine weitere Forderungen kommen, ist das Thema Unterhalt für vergangene Zeiträume gegessen. Ein Anspruch muss auch durchgesetzt werden und kann nicht endlos in der Schwebe gehalten werden. Anders wärs, wenn ein Verfahren anhängig wäre und das sich verzögert.

Kein Verfahren anhängig - gut zu wissen.


(15-05-2021, 14:02)p__ schrieb: Zum Sorgerecht hast du die falschen Vorstellungen. Ich war deswegen auch vor Gericht. Mit einem kurzen Satz im Antrag. Die Ex schrieb über zehn Seiten, die ich nie gelesen habe und der Richter auch nicht. Es geht da nicht um flammende Plädoyers, wer der bessere Elterteil ist und warum der Andere ein gemeiner Bösling ist. Damit macht man sich lächerlich. Auch dann, wenn man immer das Kind als Begründung hernimmt. Der hat das Baby fallen lassen! Der hat am X.X.XXXX vergessen, das KInd vom Kindergarten abzuholen! Pfft.

Frage hierzu: warum existiert dann der ganze Zirkus? Warum arbeiten Anwälte von Kindsmüttern akribische Schriftsätze aus, in denen Kübel von Dreck über den Vater geschüttet werden? Warum gibt es Gerichte, die Drogentests anordnen? Warum gibt es "schwierige Fälle", die bis vor's OLG verhandelt werden? Wie passt das zusammen?


(15-05-2021, 14:02)p__ schrieb: Ihr habt euch auf Umgang geeignet, ihr habt euch auf Unterhalt geeinigt (kein Verfahren deshalb geführt), ihr könnt irgendwie miteinander kommunizieren, es gibt keine Strittigkeit bezüglich des Aufenthalts. Deshalb stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass ein Richter das gemeinsame Sorgerecht aussprechen würde. Merke: Das gemeinsame Sorgerecht gibts vor allem dann, wenn es keine Wirkung hat, keine Anwendung.

Frage hierzu: wie habe ich mir das am konkreten Fall vorzustellen? Mal angenommen, ich beantrage Sorgerecht - da wird die KM doch genau das tun: sagen, ich zahle zu wenig, mir den Umgang erschweren und auch hier einen Streit provozieren, etc. Sind wir dann nicht genau an dem Punkt - wenn es dann zur Sorgerechtsverhandlung kommt - dass das Verhältnis genauso "schlecht" ist, wie es nicht sein sollte (weil eben nirgendwo Einigung)?


(15-05-2021, 14:02)p__ schrieb: Mit zunehmender Zeitdauer ab Geburt steigt meistens auch die Strittigkeit der Trennungseltern, Abbrüche, Ärger, Dissens. Deshalb könnte man schon sagen, dass die Chancen auf gemeinsame Sorge dann ebenso sinken. Das ist aber eine statistische Aussage, die nichts über deinen Fall aussagt.

Verstanden.
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RE: drohende gerichtliche Auseinandersetzung - von Gautama - 16-05-2021, 11:32

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