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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#4
Es gibt Fälle, in denen behauptet wurde, es wäre nie etwas angekommen.

Einen Anwalt brauchst du nur für alles, was vor Gericht läuft. Wenn das Jugendamt etwas falsch berechnet, brauchst du also keinen. Zahl den deiner Ansicht nach korrekten Betrag. Passt das denen nicht, verklagen sie dich. DANN brauchst du einen Anwalt.
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von p__ - 19-06-2021, 17:27

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