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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#60
Mieteinnahmen sind Einkommen, so wie alle Vermögenserträge. Inwieweit bei volljährigen Kindern überhaupt ein Wohnwert beim Pflichtigen in Anrechnung kommt, ist nicht geklärt. Volljährige haben eine weit schwächere unterhaltsrechtliche Stellung. Wenn, dann höchstens den angemessenen Wohnwert, nicht den objektiven Wohnwert. Ob ihre Aussage von der Gleichwertigkeit etwas wert ist, kannst nur du aufgrund der genannten (und hoffentlich nachgewiesenen) Zahlungen beurteilen. Offensichtlich gehts hier um viel Geld, vielleicht lässt du dich noch von einem Anwalt beraten.

Bezüglich dem Erbe htte ich die Gegenseite kalt aufgefordert, den Tisch zu verlassen wenn sie mit offentlichtlichen Lügen Stimmung machen will statt Tatsachen zu akzeptieren. Wie allgemein bekannt ist, ist eine Enterbung unmöglich, ein Kind ist Alleinerbe und Dank Pflichtteil erst immer mindestens die Hälfte.

Ich würde mir von einer Ex keine giftigen Bemerkungen mehr sagen lassen, niemals. Gesockse hat sich zu benehmen oder Abstand zu halten, ansonsten sorge ich für Abstand. Wer cool drauf ist und an sowas Spass hat, kann auf ihrem eigenen Niveau zurückschiessen. Bring doch sowas wie "Erbe, na und? Das Kind wäre sowieso gar nicht da, wenn ich dich nicht von der Abtreibung abgehalten hätte, die du unbedingt wolltest" :-)
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37
RE: Volljährigenunterhalt FSJ Student, Nachweise des Kindes? - von p__ - 29-10-2021, 09:53

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