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Existenzminimum bei Unterhaltsschulden
#7
Du marschierst zu deinem zuständigen Jobcenter. Dort holst du dir den Hauptantrag nebst Anlagen zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II. Es gilt der Tag der Abgabe, zum Abgeben des Antrags bekommst du einen Termin mitgeteilt. Zu diesem Termin sind neben verschiedenen Dokumenten wie Mietvertrag u.ä. (bekommst du im Detail mitgeteilt) auch die EC-Kontokarte mitzubringen. Im Jobcenter befindet sich ein Terminal, der Sachbearbeiter, der deinen Antrag entgegennimmt schaut sich dann auf diesem Terminal zusammen mit dir deine Kontobewegungen der letzten Monate an. Diese sollten natürlich mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Wenn der Sachbearbeiter/Fallmanager deinen Antrag geprüft hat, erhälst du einen Bewilligungs-/Leistungsbescheid. Die Höhe der monatlichen Leistungen, die dir das Jobcenter zu deinem Arbeitslohn dazu zahlt (also dein Einkommen "aufstockt", von daher Aufstocker) bemißt sich nach deiner persönlichen Situation. Als Faustregel kann man folgendes sagen: wenn dein restliches Einkommen nach Abzug der zu zahlenden Unterhaltsbeträge sinkt unter den Mindestsatz, dann zahlt dir das Jobcenter den Differenzbetrag drauf.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Existenzminimum bei Unterhaltsschulden - von Austriake - 30-01-2022, 11:19

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