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Im Jahr 2022 sich der Zwangsvollstreckung entziehen
#27
Erstmal grundsätzlich, wer Fragen muss hat schon verloren, niemand wird dir öffentlich kostenlos in Foren EU-Länder und deren Rechtssysteme mitteilen, wie und wo Zwangsvollstreckungen nach deutschem Muster erfolglos ins Leere laufen.

Du bist ganz normal angemeldet mit festem Wohnsitz, Du musst Dich nicht verstecken und kannst gerne deinen Gläubigern deinen neuen Wohnsitz mitteilen.

Es gibt EU-Länder, da kannst du Steuerschulden, nicht bezahlte Strafzettel fürs Falschparken, Versicherungen, Mietschulden, nicht bezahlte Handy und Internet Rechnungen, haben und nichts passiert, da es keine vergleichbare Vollstreckung bei Schulden wie in Deutschland gibt, die ins Haus kommt und dich pfändet.

Bei Mietschulden zieht man weiter meldet sich in neuer Wohnung neu an nichts passiert, etwas Vergleichbares wie eine deutsche Schufa, Creditreform etc., gibt es nicht.

Wenn du mal ein neues Auto anmelden willst, musst die offenen Strafzettel bezahlen, das kann vielleicht in zehn Jahren sein, wenn dein Auto jetzt nicht so alt ist.
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RE: Im Jahr 2022 sich der Zwangsvollstreckung entziehen - von IRFP - 18-04-2022, 14:55

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