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Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes)
#6
Unterhaltsrecht: Anwaltspflicht. Der sagt dir auch, was es kostet. Rechne mal mit langlaufenden Schulden, die nicht über eine Privatinsolvenz zu beseitigen sind. Siehe § 302 InsO. Keine Restschuldbefreiung von Schulden aus rückständigem gesetzlichen Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat. Dass er das getan hat, nehmen die erst einmal grundsätzlich an, bei dir sowieso, wenn ein Gerichtsbschluss mit Begründung dazu existiert.
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RE: Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes) - von p__ - 27-04-2022, 12:25

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