12-05-2022, 14:26
Der Umgangspfleger ist nur für den Umgang zuständig. Der wird höchstens noch um eine Stellungnahme gebeten, wie es lief mit dem Umgang. Ob du das Kind pünktlich geholt hast, ob sich die Eltern an die Vereinbarung gehalten haben, ob jemand Ärger machte etc. Zum Umgang gehört auch der grundlegende Informationenaustausch zwischen den Eltern über das Kind. Wenn der Umgangspfleger weiter eine Hochstrittigkeit oder Kinderbelastungen feststellt, sind das Versagensgründe fürs Sorgerecht.
Du bist jetzt voll in der üblichen Helferinflation. Volle acht Leute drehen sich nun um das Kind, davon sechs bezahlte Helfer: Ex und du, 2x Anwälte, Richter, Umgangspfleger, Verfahrenspfleger, Jugendamtsperson. Hinzu kommt nun eine Pychologin, macht Neun. Ein Haufen so gross, dass man schon nicht mehr mit einem Führerschein rumfahren könnte, sondern bereits einen Busfahrer braucht.
Du bist jetzt voll in der üblichen Helferinflation. Volle acht Leute drehen sich nun um das Kind, davon sechs bezahlte Helfer: Ex und du, 2x Anwälte, Richter, Umgangspfleger, Verfahrenspfleger, Jugendamtsperson. Hinzu kommt nun eine Pychologin, macht Neun. Ein Haufen so gross, dass man schon nicht mehr mit einem Führerschein rumfahren könnte, sondern bereits einen Busfahrer braucht.