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Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung?
#3
Danke p___

also Kurzeinschätzung: Betreuungsunterhalt entfällt und wird durch Kosten für die Unterbringung in der Pflegeeinrichtung ersetzt, Kindesunterhalt läuft weiter bis zur Volljährigkeit.

Bedarf des Kindes ist im Zweifelsfall natürlich maximal alles, was die Düsseldorfer Tabelle hergibt.
Aktuell sind für den KU "nur" rund 350 Euro tituliert, zahle aber freiwillig etwas mehr. Die Mutti ist mit derzeit 400 Euro im Monat zufrieden.
Wenn die Mama kein Stress um die Kindesunterhaltshöhe macht, wer käme sonst noch dafür in Frage? Die Heimleitung, der Sozialhilfeträger...?
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RE: Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung? - von Maestro - 22-08-2022, 14:14

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