24-10-2022, 19:50
(24-10-2022, 14:01)Ein Vater schrieb: wäre eine Einmalzahlung auf den Unterhalt anzurechnen?
Das habe ich schon beantwortet. Rechtssicher ist das nicht oder kaum zu machen. Natürlich kann es super funktionieren, wenn die Ex mitspielt. Tut sie das nicht mehr, weil ihr irgendein Furz quer im Hintern sitzt und sie Ärger machen will, bist du es, der die Zeche zahlt. § 1612 BGB ist da ganz klar ("monatlich, Geldrente") und wird auch immer zum Nachteil des Verpflichteten ausgelegt. Jeden Monat entsteht von Neuem ein Anspruch nach DD, der nicht deshalb wegfällt weil früher mal mehr bezahlt wurde. Das Problem wird völlig unlösbar, wenn auf Seiten der Berechtigten auch noch irgendwelche Sozialleistungen laufen.
Und wie schon oft im Forum beschrieben, ist es ungünstig, am Anfang mit grossen Scheinen zu winken. Dadurch entsteht ein Maßstab, eine Erwartungshaltung, an dem das gemessen wird, was danach kommt. Du erkaufst dir ein paar Monate Wohlverhalten und bezahlt mit 16 Jahren Grantigkeit, weil zu du wenig ausspuckst, obwohl du es ja dicke hast, wie du gleich am Anfang bewiesen hast.
Spar dir das alles. Bezahle nach Düsseldorfer Tabelle. Versuche, ein gutes Verhältnis zu bewahren, aber lass dich zu nichts bequatschen, gib nie mehr wie du musst, verkaufe vielmehr Unterhalt als Grosszügigkeit. Mehr- und Sonderbedarf (wenn nachgewiesen) wirst du zum Beispiel bei hohem Einkommen sowieso fast immer allein zahlen müssen, also kannst du auch so tun, als wäre das grosszügig.
Es ist nicht als Angriff gedacht, aber ich bin neugierig: Was bringt einen Mann dazu, nach bereits gemachten Erfahrungen mit Scheidung, Vaterschaft, Unterhalt dazu, freiwillig noch einmal diese ganze Mühle mitzumachen? Nochmal ein Vierteljahrhundert Unterhalt? Ich könnte das durchaus verstehen, wenn die neue Partnerin selber im ähnlichen Einkommensbereich ist, aber nochmal mit einer wirtschaftlichen Null ein Kind zeugen, wieso?