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Sozialrecht: Weiterbildung und Unterhalt bei ALG II
#6
Aufstocker kannst du nur werden, wenn du selber Geld verdienst. Hast du weniger als den ALG2 Satz trotz Arbeit kannst du aufstocken.
Der Maßnahmeträger müsste mit einer Nebentätigkeit einverstanden sein, denke ich.
.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Sozialrecht: Weiterbildung und Unterhalt bei ALG II - von Sixteen Tons - 26-10-2022, 22:52

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