12-02-2023, 10:39
Kosten für Medikamente oder Zuzahlungen erhöhen den Selbstbehalt oder sind als Mehrbedarf des Pflichtigen wegen Krankheit, Alter oder sonstige Gebrechen ein Abzugsposten.
Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, § 1 Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, Rn 1064 ff.
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibda...ect1%2Ehtm
Da lassen sich auch Beschlüsse finden, aber die Mühe und Kosten kann man sich sparen. Er soll die Medikamentenkosten nachweisen und in Abzug bringen. Das Jugendamt wird akzeptieren oder klagen. Dann kann und muss er den Anwalt machen lassen, der alles noch mal kostenpflichtig vorträgt. So ist der schwachsinnige Lauf der Dinge.
Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, § 1 Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens, Rn 1064 ff.
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibda...ect1%2Ehtm
Da lassen sich auch Beschlüsse finden, aber die Mühe und Kosten kann man sich sparen. Er soll die Medikamentenkosten nachweisen und in Abzug bringen. Das Jugendamt wird akzeptieren oder klagen. Dann kann und muss er den Anwalt machen lassen, der alles noch mal kostenpflichtig vorträgt. So ist der schwachsinnige Lauf der Dinge.