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Neues Umgangsverfahren einleiten
#3
Der Antrag beim Familiengericht sollte kurz und bündig, aber dafür so konkret wie irgend möglich und vollständig sein. "In Abänderung der Vereinbarung..." ist quasi der Anfang. Danach die Beantragung der Umgangszeiten.
Weiterhin - da Dein Kind ja bald 6 wird - vollständige Regelung, die sich an der Schule orientiert. Hälfte der Ferien z.B., aber auch durchgängig alle Feiertage entsprechend aufgeteilt berücksichtigen einschl. Weihnachten.

Fam-Gerichte "vergessen" gerne mal so was, wie z.B. Weihnachten oder Ferien. Dann öffnen sie sofort Tür und Tor für Folgeauseinandersetzungen. Da Du die Richterin schon kennst, weißt du was Dir blüht. Den Beschwerdeweg kannst Du also geistig schon mal einkalkulieren. Beschwerdefähig ist jeder Beschluss. Und so wie die sich produziert, begründet die mit Sicherheit eben gerade nicht so, dass sich der Blick darauf eines Dritten nicht lohnen würde.

Wenn Du ohne Anwalt da rein gehst, wäre das vorherige Lesen eines befähigten Dritten über Deinen Antrag sicher auch keine schlechte Idee.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Neues Umgangsverfahren einleiten - von p__ - 26-02-2023, 18:11
RE: Neues Umgangsverfahren einleiten - von Nappo - 26-02-2023, 18:54

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