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Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht
#3
Das erste Kind wird 3 und das 2. Ist erst 1

Daher denke ich die changen gleich bei 0 das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Meine Anwältin hat schon parallel umgangsrecht und aufenthaltbestimmungsrecht eingeklagt.
Und ich vermute warum sie mit allen Mitteln versucht mir diese Rechte zu entsprechen, weil sie mit den Kindern in eine andere stadt wegziehen möchte und dies würde so ohne meine Zustimmung ihr nicht gelingen.

Und ich denke ein weiterer Grund weshalb sie klage eingereicht hat und das an einem Familiengericht in der Stadt wohin sie hinziehen möchte wohin wahrscheinlich ihre Anwältin gute private Beziehungen pflegt zu den Richtern/innen wohin sie zu ihren gunsten rechtsprechung erhalten möchte.

Meine Anwältin hat unverzüglich erwidert den Fall abzugeben an die örtliche Stelle wo der Wohnsitz der Kinder ist.
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RE: Umgangs-/Aufenthaltbestimmungsrecht - von Unterhaltspreller2023 - 26-07-2023, 00:41

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