27-07-2023, 13:15
(27-07-2023, 12:45)Unterhaltspreller2023 schrieb: Das gemeinsame Sorgerecht habe ich ja schon.
Was aufgeteilt wurde ist Aufenthaltbestimmungsrecht und Umgangskontakte.
Das Aufenthaltsberstimmungsrecht ist Teilrecht des Sorgerechts. Damit soll einem Elternteil wieder ein Stück der gemeinsamen Sorge entzogen werden.