17-08-2023, 20:43
Update:
Heute weiteres Beschluss erhalten, diesmal wurde Verfahrenshilfekosten vom Antragstellerin ( kindesmutter) zurückgewiesen. Kindesmutter lebt von sbg2 und hat kein einkommen. Ich weiß aktuell nicht was meine Anwätlin in ihr Stellungsschreiben erwähnt hat, aber kann man dies als erfolg betrachten? Weil in der Regel sollten VKH bewilligt werden wenn man vom Amt lebt.
Heute weiteres Beschluss erhalten, diesmal wurde Verfahrenshilfekosten vom Antragstellerin ( kindesmutter) zurückgewiesen. Kindesmutter lebt von sbg2 und hat kein einkommen. Ich weiß aktuell nicht was meine Anwätlin in ihr Stellungsschreiben erwähnt hat, aber kann man dies als erfolg betrachten? Weil in der Regel sollten VKH bewilligt werden wenn man vom Amt lebt.