17-09-2023, 23:56
Ja, es ist das Amtsgericht. Wir hatten jetzt noch eine Anhörung, bei der ich gesagt habe, dass ich keinen Vergleich möchte. Der Richter protokollierte, dass während der Verhandlung wir zuletzt der Vorschlag diskutiert wurde, dass nachehelicher Unterhalt bis zum Ende der 4. Klasse bezahlt werden sollte. Ich habe dann hinzugefügt, dass ich keinerlei rechtliche Verpflichtung anerkenne, auch wenn dieser Vorschlag mal im Raum stand. Das wurde ebenfalls ins Protokoll aufgenommen.
Dem Richter ist eingefallen, dass das Kind bei mir doch nicht so wenig ist. Jetzt möchte er mich doch noch runterstufen beim Kindesunterhalt. Es ist das Scheidungsverfahren, eigentlich wurden keine Anträge zum Kindesunterhalt gestellt. Würde mich wundern, wenn er das kann.
Mal schauen was jetzt entschieden wird. Ich denke, unbefristeten Ehegattenunterhalt wegen Betreuung wird's geben. Also abwarten, Begründung lesen und entscheiden, ob zum OLG oder nicht.
Dem Richter ist eingefallen, dass das Kind bei mir doch nicht so wenig ist. Jetzt möchte er mich doch noch runterstufen beim Kindesunterhalt. Es ist das Scheidungsverfahren, eigentlich wurden keine Anträge zum Kindesunterhalt gestellt. Würde mich wundern, wenn er das kann.
Mal schauen was jetzt entschieden wird. Ich denke, unbefristeten Ehegattenunterhalt wegen Betreuung wird's geben. Also abwarten, Begründung lesen und entscheiden, ob zum OLG oder nicht.