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Abänderung KU Titel
#4
(10-02-2024, 14:20)p__ schrieb:
(10-02-2024, 12:44)emre schrieb: "Die Erschienene zu 2 (meine Ex) erhebt bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf Offenlegung der Einkünfte oder Anpassung der Unterhaltsforderung"

Sie fragt also zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht nach deinem Einkommen und sie ist mit den 750 EUR pro Kind einverstanden. Spätere Auskunftsansprüche berührt das aber nicht. Da steht "zu diesem Zeitpunkt" und nicht "künftig" oder "bis zum (Datum)". Das Dokument diente also dazu, sich zur Scheidung zu einigen, damit dort keine offenen Punkte bleiben und die Scheidung kostengünstiger und schneller durchgeführt werden kann (geringere Streitwerte). Spätere mögliche Forderungen sind davon nicht berührt.

Eine generelle Freistellungsvereinbarung ist das ebenfalls nicht und die wäre auch nicht zulässig. Möglich wäre eine Erfüllungsübernahme gewesen wenn die Randbedingungen stimmen, aber die wurde offenbar nicht vereinbart. Sowas ist ohnehin extrem selten.

Eine Abänderung kannst du oder sie verlangen. Aber zurückfordern des bereits gezahlten Unterhalts oder Teile davon keinesfalls. Keiner. Weder darf sie nachträglich fordern noch du irgendwas zurückfordern.

Mit dem Zeitpunkt ist der Abiabschluss gemeint. Es ist der Zeitraum von der Unterzeichnung der Vereinbarung bis zum dem Monat in dem die Schule mit dem Abitur abgeschlossen wird gemeint. Auf diesen Zeitraum bezieht sich  "Die Erschienene zu 2 (meine Ex) erhebt bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf Offenlegung der Einkünfte oder Anpassung der Unterhaltsforderung"
Die 750 sind auf Basis der Berechnung des JA definiert worden und lagen sogar darüber.
Nun will sie doch mehr und ich möchte gerne ihr klarmachen, dass sie dann für die Differenz einstehen muss.

(10-02-2024, 14:28)Nappo schrieb: Dein Text ist etwas kryptisch. Die Gretchenfrage ist, ob Dein Ex gerade mehr Unterhalt fordert oder Dein Text lediglich darauf schließen lässt, dass Du etwas zurück willst?
Das Letztere hat p beantwortet. Beim Ersteren könnte ich Dir was schreiben, aber da müsste ich wissen, ob das zu trifft ,-)

Nein, ich möchte nichts zurück.
Meine Ex fordert mehr Unterhalt. Mit ihr waren die 750 vereinbart und zwar bis zum Abiabschluss. Die berechnung des JA lag darunter, aber wir vereinbarten einen höheren KU, aber eben stat. ohne spätere Anpassung. Ich wähnte mich auf der sicheren Seite.
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Abänderung KU Titel - von emre - 10-02-2024, 12:44
RE: Abänderung KU Titel - von p__ - 10-02-2024, 14:20
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