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BGH XII ZB 82/09: Ausländische Unterhaltstitel grenzenlos vollstreckbar
#7
Und wieder musste ein Pflichtiger bis zum BGH um "Recht" zu bekommen. Und in diesem Fall wird es sogar mehr als eindeutig, das dieses polnische Urteil in Zukunft überall in der EU Einzug halten wird, egal, irgendeiner im Ausland wird zu KU verurteilt und durch das neue EU Unterhaltsabkommen darf es nicht mehr überprüft werden.

Ich bin gespannt, wie das in der nächsten Zeit aussehen wird, wenn innerhalb der EU lustig drauflosverurteilt wird wegen KU, Mutter braucht sich nur im ausländischen Telefonbuch umschauen und irgendeinen Mann angeben.

Das von Borni hier eingesetzte Urteil beruht aber noch auf dem alten Abkommen, der den ordre publik verweist, der beim neuen Unterhalsabkommen nicht mehr vorgesehen ist.
Aber, und das bleibt, man kann jedes Urteil immer noch für nicht vollstreckbar erklären, das Urteil selber wird aber nicht mehr geprüft.

Die Polen machen den Anfang mit solchen unsinnigen Urteilen und versuchen es halt mal. Die nächsten werden folgen, mit Sicherheit.
Aber jeder "Beklagte" muss immer erst bis zum BGH hoch, das ist das Traurige an der Sache. Die Amtsgerichte und OLGs schauen sich die Urteile aus dem Ausland gar nicht erst an und winken die Vollstreckbarkeit durch.
Da merkt man, wie die Robben ticken, es scheint so, das die sich mit sowas nicht belasten wollen.

Einzig der BGH hat hier genauer hingeschaut und ist somit zu dem Urteil gekommen, der eigentlich schon beim AG hätte auffallen müssen und sofort gestoppt werden müssen.
Aber sowas "merkt" man im Ausland auch und weiss, das es überall so sein könnte, also mal schnell ein KU Urteil fällen, das an jeglicher Rechtmässigkeit fehlt, bis zum BGH werden wohl nur die wenigsten Vollstreckungsgegenklagen gehen.

Na Mahlzeit.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BGH XII ZB 82/09: Ausländische Unterhaltstitel grenzenlos vollstreckbar - von gleichgesinnter - 30-09-2009, 09:49

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