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Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht
#4
Wenn es verfassungswidrig ist, soll sie einfach klagen, ist ja kein Problem, dann kippt es das BVerfG. Ansonsten ist es das übliche möglichst laute Opfer-Glockengeläute, wie wir es seit Jahrzehnten aus dieser Ecke kennen und das immer weniger Menschen ernst nehmen.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht - von p__ - 12-10-2009, 08:59
RE: Der DJB zum neuen Unterhaltsrecht - von blue - 12-10-2009, 21:05

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