18-12-2009, 12:08
Habe eine komplizierte frage
nehmen wir mal an,dass eine person,die für 2 kinder unterhaltspflichtig ist,aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeitet,und rente bezieht. und nun möchte diese person mit dem partner in´s eu-ausland umziehen.
es herrscht also im eu-ausland eine finanzielle grundsicherung durch zahlung aus bananistan.
diese beiden personen sind nicht verheiratet,melden sich jedoch im eu-ausland unter einer adresse an.die person,die nicht mehr arbeiten kann,zahlt auch weiterhin unterhalt für die 2 kinder.die andere person möchte arbeiten,findet aber im eu-ausland nichts.
wie die stuation in bananistan wäre ist mir klar.
nun aber meine fragen.
richtet sich die höhe des selbstbehaltes,der arbeitsunfähigen person,nach dem selbstbehalt aus bananistan(weil von dort die kohle kommt),oder nach dem selbstbehalt des neuen wohnorts ?
kann der selbstbehalt,auf grund der tatsache,dass die beiden personen unter einer adresse gemeldet sind,nach bananistanischen rechts tiefer angesetzt werden,oder zählt hier ausschließlich das recht des neuen wohnlandes?
welche rechtlichen möglichkeiten und aussichten hat der expartner der arbeitsunfähigen person den selbstbehalt,seines im eu-auslandes lebenden expartner,herrabsetzten zulassen,weil diese in einer partnerschaft lebt?
danke für eure antworten
nehmen wir mal an,dass eine person,die für 2 kinder unterhaltspflichtig ist,aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeitet,und rente bezieht. und nun möchte diese person mit dem partner in´s eu-ausland umziehen.
es herrscht also im eu-ausland eine finanzielle grundsicherung durch zahlung aus bananistan.
diese beiden personen sind nicht verheiratet,melden sich jedoch im eu-ausland unter einer adresse an.die person,die nicht mehr arbeiten kann,zahlt auch weiterhin unterhalt für die 2 kinder.die andere person möchte arbeiten,findet aber im eu-ausland nichts.
wie die stuation in bananistan wäre ist mir klar.
nun aber meine fragen.
richtet sich die höhe des selbstbehaltes,der arbeitsunfähigen person,nach dem selbstbehalt aus bananistan(weil von dort die kohle kommt),oder nach dem selbstbehalt des neuen wohnorts ?
kann der selbstbehalt,auf grund der tatsache,dass die beiden personen unter einer adresse gemeldet sind,nach bananistanischen rechts tiefer angesetzt werden,oder zählt hier ausschließlich das recht des neuen wohnlandes?
welche rechtlichen möglichkeiten und aussichten hat der expartner der arbeitsunfähigen person den selbstbehalt,seines im eu-auslandes lebenden expartner,herrabsetzten zulassen,weil diese in einer partnerschaft lebt?
danke für eure antworten
Fange nie an aufzuhören,höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
Marcus Tullius Cicero