14-01-2010, 15:00
OK, das OLG Verfahren geht ja nur um EU, nur es hält mich eben davon ab, sofort ne Gegenklage auf EU-Senkung einzureichen oder geht das trotzdem?
Muss ich erst den erhöhten KU zahlen, bevor ich EU-Senkung erklagen kann?
Gibt es einen anderen Weg, die KU-Erhöhung zu verzögern, bis der n-EU gesenkt wird?
Vor allem die Rückwirkende.
Muss ich erst den erhöhten KU zahlen, bevor ich EU-Senkung erklagen kann?
Gibt es einen anderen Weg, die KU-Erhöhung zu verzögern, bis der n-EU gesenkt wird?
Vor allem die Rückwirkende.