16-01-2010, 11:51
Könnt ihr das noch etwas laienhafter beschreiben?
Vor allem das hier:
Wie, wo und wann mache ich das.
Wenn ich den KU rechtzeitig zum 3.6. bezahle, kann sie den ja wohl kaum nochmal pfänden.
Sollte ich den titulierten oder den Mindest-KU bezahlen?
Ist meine Idee überhaupt sinnvoll oder mache ich damit alles schlimmer?
Vor allem das hier:
(16-01-2010, 10:13)p schrieb: Abzweigantrag bei der AV-Versicherung, Pfändung der Bezüge dort bis zu den Grenzen in §850d ZPO.
Wie, wo und wann mache ich das.
Wenn ich den KU rechtzeitig zum 3.6. bezahle, kann sie den ja wohl kaum nochmal pfänden.
Sollte ich den titulierten oder den Mindest-KU bezahlen?
Ist meine Idee überhaupt sinnvoll oder mache ich damit alles schlimmer?