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MANNdat Betrachtungen - Zahlesel Vater
#6
1. 50 Stunden ist richtig die Grenze liegt bei 48 Stunden. Wegen der Arbeitszeitverordnung, nicht wegen dem Unterhaltsrecht. Wäre die Arbeitszeitverordnung nicht, würde im Unterhaltsrecht sofort 60 oder 80 Stunden obligatorisch sein, schliesslich gibt es ja Menschen die so viel arbeiten und es kann ja wohl von einem Pflichtigen den Beweis verlangt werden, dass er das nicht kann.
2. Juristenansicht und im Juristenkosmos nicht falsch
3. Dank der neuen BGH-Rechtssprechnung ebenfalls so.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: MANNdat Betrachtungen - Zahlesel Vater - von Exilierter - 21-01-2010, 12:53
RE: MANNdat Betrachtungen - Zahlesel Vater - von p__ - 22-01-2010, 08:46

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