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BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden
#3
Die Schwelle dafür ist niedrig und derselbe BGH hat gesagt, dass selbst bei einer Vollzeitbetreuung des Kindes noch ein Unterhaltsanspruch besteht. Gerichte und Leitlinien sagen im Prinzip nur: Bittebittebitte lieber Mamis, schreibt doch einen Satz als Begründung in euren Antrag, leider will es das böse Gesetz so, wir liefern euch auch die richtigen Textbausteine dafür."

Ein Nullurteil.
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RE: BGH XII ZR 123/08: Weiterer Betreuungsunterhalt muss bewiesen werden - von p__ - 06-02-2010, 14:49

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