13-02-2010, 23:01
blue,
mit 15 darf sie nicht heiraten, auch nicht mit elterlich ... ups ... der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Sie darf überhaupt erst ab 14, selbstbestimmt mit anderen Minderjährigen Sex probieren.
Dass die Mädels, an deren Erzeugung wir..., egal, oft bereits mit 10-12 bereits schwanger werden können, ist in den Gesetzen nicht vorgesehen.
Ebenso wenig wie Erzeuger, die als Väter an einer angemessenen Sozialisation ihrer Kinder mitwirken dürfen.
Was aus dem Kind wird, für das ich als Vater eingetragen bin, trage ich die moralische Verantwortung mindestens bis hierher nicht. Alles weitere wird sich ergeben.
mit 15 darf sie nicht heiraten, auch nicht mit elterlich ... ups ... der Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Sie darf überhaupt erst ab 14, selbstbestimmt mit anderen Minderjährigen Sex probieren.
Dass die Mädels, an deren Erzeugung wir..., egal, oft bereits mit 10-12 bereits schwanger werden können, ist in den Gesetzen nicht vorgesehen.
Ebenso wenig wie Erzeuger, die als Väter an einer angemessenen Sozialisation ihrer Kinder mitwirken dürfen.
Was aus dem Kind wird, für das ich als Vater eingetragen bin, trage ich die moralische Verantwortung mindestens bis hierher nicht. Alles weitere wird sich ergeben.