17-02-2010, 15:59
MitGlied, danke für die Links - sehr interressant.
Demnach wird auch die Ausreise aus D untersagt, sobald ein Pass verweigert wird und wenn ich das richtig verstanden habe, soll dann auch der Personalausweis im Ausland eingezogen werden:
§ 13 Sicherstellung
(1) Ein Paß oder ein ausschließlich als Paßersatz bestimmter amtlicher Ausweis kann sichergestellt werden, wenn
1. eine Person ihn unberechtigt besitzt;
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß gegen den Inhaber Paßversagungsgründe nach § 7 Abs. 1 vorliegen;
3.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß ein Einziehungsgrund nach § 12 vorliegt.
(2) Eine Sicherstellung ist schriftlich zu bestätigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden im Ausland auf Personalausweise entsprechende Anwendung.
Wie das vorsichgehen soll ist mir zwar nicht klar - wird dann doch ein EU weiter "Haftbefehl" ausgegeben, dass mir sofort bei Sicherstellung der Personalausweis im Ausland weggenommen wird?? Oder schicken die Anweisungen an alle Botschaften der EU Staaten? Sonst fällt mir nichts ein...
Im Internet zb. auf der Seite frag-einen-anwalt.de, kann man ja online einen Anwalt konsultieren - ist das empfehlenswert oder sollte ich irgendeinen in D raussuchen und telefonisch kontaktieren (weil persönlich kann ich ja nun leider nicht hin)
Demnach wird auch die Ausreise aus D untersagt, sobald ein Pass verweigert wird und wenn ich das richtig verstanden habe, soll dann auch der Personalausweis im Ausland eingezogen werden:
§ 13 Sicherstellung
(1) Ein Paß oder ein ausschließlich als Paßersatz bestimmter amtlicher Ausweis kann sichergestellt werden, wenn
1. eine Person ihn unberechtigt besitzt;
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß gegen den Inhaber Paßversagungsgründe nach § 7 Abs. 1 vorliegen;
3.Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß ein Einziehungsgrund nach § 12 vorliegt.
(2) Eine Sicherstellung ist schriftlich zu bestätigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 finden im Ausland auf Personalausweise entsprechende Anwendung.
Wie das vorsichgehen soll ist mir zwar nicht klar - wird dann doch ein EU weiter "Haftbefehl" ausgegeben, dass mir sofort bei Sicherstellung der Personalausweis im Ausland weggenommen wird?? Oder schicken die Anweisungen an alle Botschaften der EU Staaten? Sonst fällt mir nichts ein...
Im Internet zb. auf der Seite frag-einen-anwalt.de, kann man ja online einen Anwalt konsultieren - ist das empfehlenswert oder sollte ich irgendeinen in D raussuchen und telefonisch kontaktieren (weil persönlich kann ich ja nun leider nicht hin)