17-02-2010, 17:19
(17-02-2010, 17:00)MitGlied schrieb: Du beantragst einen Pass, er checkt im Register nach ob was gegen dich vorliegt, was eine Passversagung rechtfertigt. Er sagt zu dir, dass etwas vorliegt und stellt dir keinen neuen Pass aus.
Falsch! Das darf er nicht. Der Botschaftsbeamte stellt einen vorlaeufigen Reisepass aus, zur Einreise in das Heimatland Bundesrepublik Deutschland und zwar mit einer befristeten Gueltigkeitsdauer. Die Gueltigskeitsdauer liegt im Ermessen des Beamten und kann von wenigen Tagen bis mehreren Monaten gehen.
Ich persoenlich wuerde tatsaechlich gleich in die Botschaft gehen. Je nach dem wie der Beamte drauf ist und die interne Politik ist, kann sogar eine Vermittlung stattfinden, falls denn was vorliegen sollte.
@Herzschmerz
Danke fuer Dein Zitat aus meiner Page. Ich schrieb weiter: "Ob überhaupt die härteste Massnahme im Punkt 3 angewendet werden darf ist fraglich."
Wer selbst in die Botschaft geht, fuer den besteht keine Gefahr. Bei unseren "Delikten" gibt es keine Verhaftungen! Wer selbst in die Botschaft geht und stellt fest, da was vorliegt, kann sich vom Konsul/Leiter der Rechtsabteilung beraten lassen. Fluchtgefahr besteht auch nicht, da Du selbst hingegangen bist.