26-02-2010, 16:07
die eigentliche Frage war ja
Links dazu hab ich dir ja geschickt, dürfen, sollte nicht das Problem sein.
Ich seh 3 Punkte erstmal als wichtig an:
- Du "arbeitest" im Ausland, hast du eine Arbeitserlaubnis? wirst im Ursprungsland Einkommensteuerplichtig? besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Möglicherweise macht es Sinn, dass nicht du die Ware nach D verschickst, sondern ein/der Händler selbst. Es gibt Länder z.B. die Isle of Man, du bezahlst pauschal 1000€/ Jahr an Steuern. Voraussetungen, nachschauen.
- für deinen Versender, der nur verschickt, wird somit möglicherweise Einkommensteuerplichtig, wenn er das dann ab und an macht, vielleicht noch das Büro im Wohnzimmer hat, sollte das kein Problem sein.
- Verschwinden von Warensendungen, ca. 2-3% verschwinden, ca. 1-2% kommst du nie mehr an dein Geld. Einfach gesagt Betrug. 1% geht auf dem Transportweg zu bruch. Also rechne mal ca. 5% Schwund ab.
Vielleicht ist später, die Gründung einer "Offshore Gesellschaft" eine Option. Fehlende Rechtshilfeabkommen mit D, das Bankgeheimnis, das nicht selten sogar in der Verfassung des Landes niedergelegt ist. Des weiteren ist es in manchen Ländern mit einer Offshore Gesellschaft möglich, ein Unternehmen nach außen hin mehr oder wenig anonym zu führen man kann sich durch einen Treuhänder vertreten lassen. Der größte Vorteil dürfte aber sein, dass Nationen Erträge, die im Ausland erzielt wurden, gar nicht oder sehr niedrig besteuern. Jetzt rutschen wir aber immer mehr ins Thema "Weg gehn"
(23-02-2010, 19:19)Kim schrieb: Nehmen mir mal an ein Ausländer der Selbstständig ist, will bei Ebay und Amazon weltweit seine Waren an Endkunden anbieten und exportieren. Darf dieser das tun? Wenn ja, was gibt es zu beachten? Grade wegen den Steuern, was muss man da für Deutschland beachten oder muss man sich nur mit dem Finanzamt im Ausland beschäftigen, wo der Wohn- und Arbeitssitz des Selbstständigen ist? Da es sich um Endkunden handelt, wäre der Preis immer niedrig (zollfreie Grenze), jedoch massenhaftes Versandaufkommen.
Links dazu hab ich dir ja geschickt, dürfen, sollte nicht das Problem sein.
Ich seh 3 Punkte erstmal als wichtig an:
- Du "arbeitest" im Ausland, hast du eine Arbeitserlaubnis? wirst im Ursprungsland Einkommensteuerplichtig? besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Möglicherweise macht es Sinn, dass nicht du die Ware nach D verschickst, sondern ein/der Händler selbst. Es gibt Länder z.B. die Isle of Man, du bezahlst pauschal 1000€/ Jahr an Steuern. Voraussetungen, nachschauen.
- für deinen Versender, der nur verschickt, wird somit möglicherweise Einkommensteuerplichtig, wenn er das dann ab und an macht, vielleicht noch das Büro im Wohnzimmer hat, sollte das kein Problem sein.
- Verschwinden von Warensendungen, ca. 2-3% verschwinden, ca. 1-2% kommst du nie mehr an dein Geld. Einfach gesagt Betrug. 1% geht auf dem Transportweg zu bruch. Also rechne mal ca. 5% Schwund ab.
Vielleicht ist später, die Gründung einer "Offshore Gesellschaft" eine Option. Fehlende Rechtshilfeabkommen mit D, das Bankgeheimnis, das nicht selten sogar in der Verfassung des Landes niedergelegt ist. Des weiteren ist es in manchen Ländern mit einer Offshore Gesellschaft möglich, ein Unternehmen nach außen hin mehr oder wenig anonym zu führen man kann sich durch einen Treuhänder vertreten lassen. Der größte Vorteil dürfte aber sein, dass Nationen Erträge, die im Ausland erzielt wurden, gar nicht oder sehr niedrig besteuern. Jetzt rutschen wir aber immer mehr ins Thema "Weg gehn"