05-03-2010, 15:07
(05-03-2010, 10:04)stafford schrieb: vielen dank schonmal für eure antworten.
unklar ist allerdings folgendes:
angenommen die eltern wohnen nur ca. ein halbes jahr dort, bekommen dann ein kind... soweit ich das verstanden habe bekommt das kind dann die niederländische staatsangehörigkeit und auch die deutsche.
frage:
könnte man die deutsche staatsbürgerschaft weglassen wenn man das möchte oder MÜSSEN beide staatsangehörigkeiten beantragt werden??
ziel soll sein, dass nur die niederländischen behörden für dieses kind zuständig sein sollen.
Als Kind eines Deutschen einer Deutschen bist du automatisch Deutscher.
Nein, du "kannst"
Das StAG im WEB:
http://www.gesetzesweb.de/StAG.html
wirklich interessant, weitere infos zum Ablauf & Folgen
http://forum.tunesien.org/ubbthreads.php...ber=140065