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Droht eine Pfändung?
#11
...
Du bist auf jeden Fall verpflichtet, Auskunft zu geben! Höchstwahrscheinlich wirst Du zu fiktivem Einkommen verurteilt.


ja, Auskunft geben muss ich, aber geht das auch formlos bzw. ohne Formular? Macht es überhaupt einen Unterschied, ob ich den Vordruck ausfülle oder selbst ein paar Zeilen über meine Einkommensverhältnisse verfasse? Würden die das akzeptieren?
"Besteht ein Titel gegen Dich oder bist Du von einem Gericht zu Unterhaltszahlungen verurteilt worden? Dann kann bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt gepfändet werden."


nein, Titel existieren noch nicht. Bislang wurde nur gedroht, aber das dürfte jetzt die letzte Drohung sein. Die Beistandschaft hat die Forderungen übrigens wieder an die Vorschussstelle abgegeben... warum, weiß ich nicht.


"Sowohl das Jugendamt wie auch andere Finanzbehörden haben jederzeit die Möglichkeit, eine Kontenabfrage durchzuführen - und das ohne deine Unterschrift. Einkommens- und Vermögensauskunft musst Du alle zwei Jahre wahrheitsgemäß erteilen - machst Du es nicht, wird Klage erhoben oder bekommst bei Falschauskunft eine Strafe."

hatte eh schon den Eindruck, dass die hinter mir her spionieren und auch ohne meine Unterschrift alle Auskünfte einholen. Warum soll man dann überhaupt noch eine Erklärung zum Einkommen abgeben?

"Spätestens bei der Eidesstattlichen Versicherung wird man von dem Guthaben erfahren und dich bis auf das letzte Hemd pländen."

Mal abgesehen vom Geld... bin derzeit bei einem Freund untergekommen. Besitze in seiner Wohnung fast nichts, nur ein paar Kleinigkeiten und Klamotten. Kann es passieren, dass der Gerichtsvollzieher irgendwann vor seiner Tür steht und dort pfänden will?

"Pfändungsfreigrenzen oder sonstige Schutzmechanismen gibt es für KU Bluter nicht! Du hast dann nur die Möglichkeit, eine Pfändungsgrenze individuell, auf Antrag vom Gericht festlegen zu lassen und die wird definitiv niedriger ausfallen, als die regulären Sätze."

Was ist mit einem pfändungsfreien Konto? Ich muss ja wenigstens noch meinen Beitrag an die Krankenkasse überweisen können.

Vielen Dank für die Tipps!
(09-04-2010, 09:28)stafford schrieb: ...
überleg dir schonmal eine gute ausrede was mit dem geld passiert sein könnte...
...

auch wichtig in deiner situation: falls ein gerichtsvollzieher auftauchen sollte darf nichts pfändbares da sein oder es muss einer anderen person gehören (nachweislich).


sorry, ich komme hier mit den Antwort-Modalitäten noch nicht zurecht.

darf ein Gerichtsvollzieher in eine Wohnung (eines Freundes), die mir gar nicht gehört, wo ich nur schlafe, um nicht auf der Straße leben zu müssen?
Für die ich auch keine Miete bezahle?

Wird stressig, das Geld jetzt auf die vorgeschlagene Art noch loszuwerden.
Da bin ich wahrscheinlich nicht abgebrüht genug... vielmehr seit Monaten wie gelähmt... vor lauter Drohungen des Jugendamtes. Konnte irgendwie kein Geld ausgeben, obwohl ich ahnte, was mir droht.
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Droht eine Pfändung? - von Milander - 09-04-2010, 00:26
RE: Droht eine Pfändung? - von blue - 09-04-2010, 08:22
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RE: Droht eine Pfändung? - von Exilierter - 10-04-2010, 18:14

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