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Sie will wegziehen - hab ich eine Chance, die Kinder zu behalten??
#34
(13-04-2010, 21:20)Simon schrieb: Siehst Du Cougar, sie war 5...meine sind 11 und 9 und werden zu 90% sagen, dass sie mit der Mutter mitgehen wollen...soll ich meine Kinder gegen ihren Willen zwingen, hierzubleiben???

Wenn Du aber die Kinder fragen würdest, ob es ihnen lieber wäre, dass die Mutter mit ihnen zusammen in deiner Nähe bleiben würden, was würden sie dann antworten? Doch wohl sicher, dass es ihnen lieber wäre BEIDE Eltern häufig zu sehen und zu beiden möglichst viel Kontakt zu haben und darum geht es und nicht die Kinder zu etwas zu zwingen, was sie nicht wollen - das betreibt im Moment nur Deine Ex, denn Deine Kinder wollen sicher nicht irgendwo wohnen, wo sie ihren Vater kaum noch sehen können. Das OLG hat in dem von mir zitierten Verfahren der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die übrigens elfjährige Tochter nur mit der Auflage erteilt, dass sie in der Nähe des Vaters bleiben muss - also durchaus eine mit Dir vergleichbare Situation.

(13-04-2010, 21:20)Simon schrieb: Und wie soll ein Umgang ÖFTER als alle 14 Tage bei 300 km Entfernung stattfinden? Auch für mich hat der Tag nur 24 Std., und vom finanziellen Aufwand rede ich mal gar nicht.

Nochmal: Wenn Du die Kinder nicht ständig betreuen kannst und wenn Du auch keine Möglichkeit hast dies zumindest zum Teil durch die Hilfe Dritter zu organisieren, dann hat ein Wechselmodell keine Chance und auch eine Umgangsregelung mit Umgangszeiten unter der Woche nicht. Aber dafür kann es dann einen Ausgleich geben, so z.B. wenn Du Urlaub hast (und natürlich nicht nicht nur 14 Tage, sondern die gesamte Zeit) und an den Feiertagen oder 3 Wochenenden statt nur 2 im Monat usw.... Ebenso die Übernahme von Fahrtkosten, so könnte die Mutter z.B. verpflichtet werden zur Hälfte Dir die Kinder zu bringen. Sei ein wenig kreativ, da gibt es einiges, was du im Sinne des Kontakts zu Deinen Kindern rausschlagen könntest, wenn Du Dich im Gegenzug mit einem Umzug einverstanden erklären solltest. Aber zunächst solltest Du zumindest versuchen den Umzug zu verhindern und zwar so wie "p" das in einem anderen Posting so schön formuliert hat: "Einfach mal den Antrags-Papierflieger falten, in die richtige Richtung werfen und sehen wo er landet. Wenn ihn der Wind fortbläst, stehst du auch nicht schlechter da wie jetzt. Vielleicht trifft er aber auch die Ex ins Auge." Herrlich formuliert, hoffe ich durfte das jetzt hier mal zitieren.

(13-04-2010, 21:20)Simon schrieb: Sie hat es mir gar nicht "offiziell" verkündet. Sie hat es vor längerer Zeit mal erwähnt, dass sie sich das durchaus vorstellen könne, und ihre Heimat und ihre arme alte Mutter und blablabla, ich bin gleich in die Luft gegangen und hab ihr gesagt, dass ich in dem Falle bis zum Letzten gehen würde, damit die Kinder nicht mitkommen.

Na und? Ob nun offiziell oder nicht ist doch völlig egal. Sie hat es erwähnt und mit einem Schreiben machst Du es zu einer offiziellen Sache. Du schreibst ihr rein "vorsorglich", dass Du ihr nur für den Fall der Fälle schon mal mitteilst, dass Du damit nicht einverstanden bist und bittest Sie Dir zu bestätigen, dass sie derartiges nicht vorhat und mit einer Fristsetzung setzt Du sie unter Druck. Damit muss sie reagieren. Auch keine Antwort ist dann nämlich eine Antwort und eine Reaktion. Dies bringt Dich in die Situation, dass Du handeln kannst. Allein schon das, was Dir Deine Kinder erzählt haben reicht doch, vor allem, dass sie darüber nicht mit Dir reden sollen ist doch ein weiterer Grund für eine EV. Wo ist dein Problem? Wenn Du jetzt wartest, dann beschwere Dich später nicht. Niemand kann Dich daran hindern hier jetzt eine Klärung über das Gericht herbeiführen zu wollen. Verlieren kannst Du nichts, im schlimmsten Fall sagt Dir das Gericht, dass Du das hinnehmen muss, dafür bekommst Du aber ein umfassenderes Umgangsrecht o.ä.. Also worauf wartest Du?

Und abschließend nochmal: Lege Deine männlich-höflichen Umgangsformen gegenüber Deiner Ex ab. Sie ist schließlich auch bereit gegen Deinen Willen und gegen das Wohl der Kinder einfach zu machen was sie für richtig hält, d.h. die Belange der Kinder und Deine Situation interessiert sie einen Sch...Dreck. Mach Dir das klar und handle entsprechend. Was meinst Du wie meine Ex geguckt hat, als ich ihr Hausverbot erteilt habe, ein anderes Schloss in der Tür war und ein Wachmann in der Wohnung stand, die Kleine bei meinen Eltern in Sicherheit war und die Polizei ihr und meinen lieben Schwiegereltern erklären musste, dass das alles völlig legal ist und sie sich vom Haus/Grundstück zu entfernen haben. Das ist die Sprache mit der Du Deiner Ex kommen musst, sonst wirst Du von vorn bis hinten verarscht. Wie gesagt: Mein Fall hat weniger mit Glück als mit einer absolut konsequenten Umsetzung der TFAQ-Ratschläge zu tun.
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Beste Chance - von Gast1 - 30-03-2010, 17:31
RE: Beste Chance - von Simon - 30-03-2010, 18:32
Mut machen - von Gast1 - 30-03-2010, 22:33
... und es kam schlimmer - von Gast1 - 01-04-2010, 03:43
RE: Sie will wegziehen - hab ich eine Chance, die Kinder zu behalten?? - von Cougar - 14-04-2010, 00:44

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