16-08-2010, 16:29
(16-08-2010, 16:10)beppo schrieb: Also wir hatten jetzt bei VS einen Vater, der war nach dem BVerfG schon vor Gericht und dem hat der Richter gesagt, dass er sich im Moment noch nicht festlegen möchte, und drohte daher damit erstmal diverse Gutachten anzufordern, die ja leicht 10.000,- kosten könnten.
So wird man das Problem natürlich auch los.
ja, sowas gibt's leider.
Mir ist Vergleichbares (was die damit beabsichtigte Einschüchterung angeht) passiert.
Ein Richter, der sich nach dem Urteil des EGHMR im Hinblick auf die Entscheidung über einen SR-Antrag eines nicht verheirateten Vaters "nicht festlegen" will, verletzt seine Amtspflichten (was aber in Deutschland keine Konsequenzen nach sich zieht).
Um einem derartigen Unsinn vorzubeugen hatte ich ja in meinem Antrag das Gericht aufgefordert, ggf. die Sache im Wege einer Richtervorlage (konkrete Normenkontrolle, s. BVerfGG) vom BVerfG mit Blick auf die Verfassungskonformität des § 1626a BGB überprüfen zu lassen.
Das hat sich ja nach der letzten Entscheidung erledigt.
Ibykus