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2te mahnung.
#9
(20-08-2010, 16:03)gleichgesinnter schrieb: Ganz einfach:

Ab dem Zeitpunkt, wo eine Drohung zu einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ausgesprochen wird, kann man jede Zusammenarbeit sofort einstellen denn man läuft Gefahr bei weiteren Angaben diese gegen einen verwendet werden kann wenn es dann wirklich zu einer Anzeige kommen sollte.

Auch ist es in dem Sinne eine Mitteilung, das man sich auf solche Drohungen nicht einlässt und der "Gegenseite" die Zähne zeigt. Wer sich solche Briefe nicht gefallen lässt hat bessere Verhandlungsmöglichkeiten später.

Also, einfach antworten, das man ab jetzt keine weiteren Angaben macht weil wegen dieser Drohung nicht ins offene Messer laufen will, sprich, vielleicht Angaben macht, die später gegen einen verwendet werden könnten.

gleichgesinnter

Danke dir.
werde dann am WE ein antwort schreiben wie obengenannt.
und werde einfach hinzufuegen dass ich unterhalt ueberweise sobald ich wirtschaftlich dazu im der lage bin.


Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren, und dem Geld darf man nicht nachlaufen, man muß ihm entgegenkommen.


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