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Einkommen bereinigen?
#10
(24-08-2010, 09:30)DerSchmidt schrieb: In den Zeiten von Erosion der Vollzeiterwerbstätigkeit sind wohl plausible Erklärungen vor dem Richter unnötig, es liegen Statistiken vor.

Du kennst das richterliche Lied vom Einzelfall noch nicht. Du musst Nachweise beibringen, allgemeine Statistiken beweisen gar nichts für deinen Fall vor Gericht. Im Zweifelsfall wird deine berufliche Situation deiner Weigerung, genügend europaweite Bewerbungen zu machen zugeschrieben. Oder deine Weigerung Zeitungsanoncen aufzugeben, kostenlose Probearbeiten anzubieten. Oder es wird die Ähnlichkeit der Bewerbungsanschreiben bemängelt (Originalton eines Familiengerichts in Berlin).

(24-08-2010, 09:30)DerSchmidt schrieb: Die Argumentation mit den Fachbüchern ist nachvollziehbar, was aber ist mit den Studiengebühren, da habe ich keinen Einfluss.

Verlass dich auf den Richter. Er könnte z.B. fordern, dass du einen Studienkredit aufnimmst, damit du Gebühren und Unterhalt bezahlen kannst. Es ist gängige Rechtssprechung, notfalls einen Kredit aufnehmen zu müssen, um seine Unterhaltspflichten zu bedienen. Das ist zumutbar, diese Kredite sind eine gängige Methode das Studium zu finanzieren.

(24-08-2010, 09:30)DerSchmidt schrieb: Übrigens ist die Prognose für Romanstik, als späterer Lehrer, gar nicht so schlecht.

Nachweis? In unserem Bundesland wurden dieses Jahr nicht einmal 50% der Französischlehrer-Bewerber eingestellt.

(24-08-2010, 09:30)DerSchmidt schrieb: Mit Gegenwind rechne ich, aber der eine Richter pustet Wind aus dem Norden und der andere wieder aus Süden.

Ich kann dir nur viel Erfolg wünschen, sei realistisch und halte dich nicht an Illusionen fest. Vielleicht wäre Jura das richtige Studienfach mit Erfolgsaussichten :-)
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Einkommen bereinigen? - von DerSchmidt - 18-08-2010, 22:08
RE: Einkommen bereinigen? - von p__ - 18-08-2010, 22:14
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