seeelig,
Straßburg war gestern, heute ist Karlsruhe. Und die haben nun mal festgelegt, daß die eS vom nichtehelichen Vater beantragt werden könne, wenn die Mutter die Zustimmung verweigere.
Das Gericht prüft dann, nicht die Kindesmutter, wie es weitergeht.
Sein Aufenthaltsrecht ist also vom Studentenstatus abhängig.
Wenn ich Dich recht verstehe, dann befürchtest Du, daß ihm mit Sorgerecht die nötige Motivation verloren gehen könne, weil bei Nichterfolg oder Abbruch er sich in das Netz der Vaterschaft fallen lassen könne. DAS sollte aber alles nicht vom Sorgerecht abhämgig sein.
Steure seine Motivation, wenn Du so willst, besser über Betreuungsanteile und Barunterhaltpflicht.
Mach mit ihm eine rechtsverbindliche Vereinbarung dazu. Für die Dauer der Regelstudienzeit hälftige Betreuung und damit Wegfall von Unterhaltsansprüchen für das Kind. Du verzichtest auf Betreuungsunterhalt. Er hat ein ordnungsgemäßes Studium nachzuweisen, um in den Genuß dieser Vereinbarung zu bleiben. Das sollte ausreichen, ihn auf Kurs zu halten. Macht er zügig einen guten Abschluß, dann hätten ALLE gewonnen.
Je nachdem, aus wekcher Ecke der Welt er kommt, kann Vaterschaft eine große symbolische Bedeutung haben. Eine gewisse Verklemmung sehe ich auch darin, daß er Dir bei geS freie Hnad liieße, Du ihm das aber offenbar als Verantwortungslosigkeit auslegst. Geht damit mal in eine Mediation!
Im Übrigen soll es Väter geben, die plötzlich ihre väterliche Leidenschaft entdecken, und auch Mütter, die dies als Vorteil erkennen.
So richtig scheint Ihr BEIDE noch nicht recht in Eurer Elternschaft angekommen zu sein.
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Straßburg war gestern, heute ist Karlsruhe. Und die haben nun mal festgelegt, daß die eS vom nichtehelichen Vater beantragt werden könne, wenn die Mutter die Zustimmung verweigere.
Das Gericht prüft dann, nicht die Kindesmutter, wie es weitergeht.
Sein Aufenthaltsrecht ist also vom Studentenstatus abhängig.
Wenn ich Dich recht verstehe, dann befürchtest Du, daß ihm mit Sorgerecht die nötige Motivation verloren gehen könne, weil bei Nichterfolg oder Abbruch er sich in das Netz der Vaterschaft fallen lassen könne. DAS sollte aber alles nicht vom Sorgerecht abhämgig sein.
Steure seine Motivation, wenn Du so willst, besser über Betreuungsanteile und Barunterhaltpflicht.
Mach mit ihm eine rechtsverbindliche Vereinbarung dazu. Für die Dauer der Regelstudienzeit hälftige Betreuung und damit Wegfall von Unterhaltsansprüchen für das Kind. Du verzichtest auf Betreuungsunterhalt. Er hat ein ordnungsgemäßes Studium nachzuweisen, um in den Genuß dieser Vereinbarung zu bleiben. Das sollte ausreichen, ihn auf Kurs zu halten. Macht er zügig einen guten Abschluß, dann hätten ALLE gewonnen.
Je nachdem, aus wekcher Ecke der Welt er kommt, kann Vaterschaft eine große symbolische Bedeutung haben. Eine gewisse Verklemmung sehe ich auch darin, daß er Dir bei geS freie Hnad liieße, Du ihm das aber offenbar als Verantwortungslosigkeit auslegst. Geht damit mal in eine Mediation!
Im Übrigen soll es Väter geben, die plötzlich ihre väterliche Leidenschaft entdecken, und auch Mütter, die dies als Vorteil erkennen.
So richtig scheint Ihr BEIDE noch nicht recht in Eurer Elternschaft angekommen zu sein.
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