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Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
#6
(02-10-2010, 09:26)pinselpaul schrieb: Die Vorladung kommt von der Polizei. Ich gehe da erstmal hin und werde keine Angaben zur Sache machen.
Der polizeilichen Vorladung musst Du nicht folgen, wenn Du sowieso nichts sagen willst. Ruf den Oberkommissar an, und teile ihm mit, dass Du nichts sagen und deshalb auch nicht kommen willst. Anders siehts beim Staatsanwalt aus. Da musst Du hingehen aber als Beschuldigter brauchst Du nichts zu sagen. Die Anklagebehörde ist in der Beweispflicht.
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RE: Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - von Petrus - 02-10-2010, 14:00

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