06-10-2010, 08:52
(06-10-2010, 07:03)Ralf G. schrieb: wer das berücksichtigt wissen will, sollte sich mal klar machen, wie schwer es jetzt schon ist, den Mangelfall zu begründen.
Also ich bin Mangelfall und darüber mache ich mir keine Gedanken. Und wieso sollte ich das auch noch begründen? Soll das Jugendamt doch klagen und vielleicht lasse ich es auf ein Versäumnisurteil ankommen, wie es bisher war. Alle 3 Titel sind Versäumnisurteile gegen mich.
Da lehne ich mich zurück und verharre der Dinge.
@p
Zwangsabgaben sind abzugsfähig, wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge. Der Abzug ist auch deshalb gerechtfertigt, da es einen gesetzlichen Anspruch auf Information gibt.