06-10-2010, 19:49
Hallo Gemeinde!
Für Pflichtige, die knapp über einer Unterhaltsstufe stehen, könnte dieses u.U eine Abstufung bedeuten. Im Idealfall bedeutet dieses Kopfsteuer von 16,66 € monatlich, einen geringeren Unterhaltsbetrag von 24,00 € bei 2 Unterhaltsberechtigten.
Es geht aufwärts!
Für Pflichtige, die knapp über einer Unterhaltsstufe stehen, könnte dieses u.U eine Abstufung bedeuten. Im Idealfall bedeutet dieses Kopfsteuer von 16,66 € monatlich, einen geringeren Unterhaltsbetrag von 24,00 € bei 2 Unterhaltsberechtigten.
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