Das heißt also im Klartext: Wenn Mutti gar nichts sagt und über Nacht einfach abhaut, holt sie niemand zurück.
(Wenn dem so ist, wieso gibt es dann überhaupt Verhandlungen, wieso machen das dann nicht alle Frauen?)
Das heißt weiter im Klartext:
Wenn das Ding verhandelt wird und das GEricht entscheidet, die Kinder dürfen nicht umziehen - Mutti schert sich nicht drum und zieht trotzdem um - dann holt sie ebenfalls niemand zurück?
Hab ich das einigermaßen richtig verstanden?
Was gilt denn als "nachvollziehbarer" Umzugsgrund? Und was nicht?
(Wenn dem so ist, wieso gibt es dann überhaupt Verhandlungen, wieso machen das dann nicht alle Frauen?)
Das heißt weiter im Klartext:
Wenn das Ding verhandelt wird und das GEricht entscheidet, die Kinder dürfen nicht umziehen - Mutti schert sich nicht drum und zieht trotzdem um - dann holt sie ebenfalls niemand zurück?
Hab ich das einigermaßen richtig verstanden?
(17-11-2010, 13:13)Schwerter schrieb:(17-11-2010, 13:02)beppo schrieb: Sollte sie jedoch erstmal Fakten schaffen, ist der Zug abgefahren.
Genau !
Wenn Mutti sich querstellt und umzieht, wird kein Richter in unserem Land sie zurückholen. Bei mir war der Richter "gnädig" und hat ein sündhaft teures Gutachten erstellen lassen. Das Ergebnis war, das man der Ex keine Steine in den Weg werfen wollte. Nun lebt mein Sohn 600 km von mir entfernt.
Gruß
Schwerter
Was gilt denn als "nachvollziehbarer" Umzugsgrund? Und was nicht?