12-01-2011, 23:57
(11-01-2011, 17:58)Terbeck schrieb: Übrigens las ich in einigen juristischen Abhandlungen, dass die Ex u.U. jeglichen Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie falsche Angaben zu ihren finanziellen Verhältnissen gemacht hat. (Lohn, ALG II, etc.) Bin gespannt, wie dies ko. Wo. vor dem OLG von den Richtern aufgenommen wird.Würde ich keine zu grossen Hoffnungen drauf legen. Wenn das AG nich einmal zumidest einen Teilbetrag an Verwirkung nach 1579 akzeptiert hatte, wird das OLG eine komplette Verwirkung mit Sicherheit nicht durchgehen lassen.