24-01-2011, 11:18
(24-01-2011, 09:08)thegripp schrieb: Wie erfahre ich denn, ob Beistand vorliegt oder nicht?
Die Frage verstehe ich nicht, auch wenn du "Beistandschaft" meinst. Ein Pflichtiger sollte es gemerkt haben, wer eigentlich Unterhalt von ihm verlangt hat und die Ex vertritt, ob es ein Anwalt der Ex war oder ein Jugendamtsbeistand oder die Ex selber.
Jedenfalls muss er schnell reagieren, schon nach sieben Tagen kann die Gegenseite den Einwand der Entreicherung machen.