Antwort auf die wider seines besseren Wissens gestellte Frage des Ibykus:
So viel kann der Profiler selbst nicht falsch gemacht haben, wenn
- die Mutter -unverheiratet- mit ihm die geS beurkundet
- diverse AGs und ein OLG Alleinsorgeanträge der Mutter ablehnen
- diverse Jugendämter sich für den Erhalt der eS des Vaters aussprechen
- ein gerichtlich bestellter Gutachter sogar für die Alleinsorge des Vaters und Wechsel des Kindes zu ihm plädiert
- einer Umgang blockierenden Mutter im eR-Verfahren, unter Androhung von 25Kilo Ordnungsgeld auferlegt wird, das Kind sofort zum Vater zu lassen
- das Kind beim Vater leben möchte, nur bei der Mutter übernachtet, weil die Schule in der Nähe ist
usw. usf.
Die Sorgerechtsentscheidung ist dem bekannten Mütterschutzreflex eines Richters geschuldet, WEIL Vater Profiler alles richtig machte!
So viel kann der Profiler selbst nicht falsch gemacht haben, wenn
- die Mutter -unverheiratet- mit ihm die geS beurkundet
- diverse AGs und ein OLG Alleinsorgeanträge der Mutter ablehnen
- diverse Jugendämter sich für den Erhalt der eS des Vaters aussprechen
- ein gerichtlich bestellter Gutachter sogar für die Alleinsorge des Vaters und Wechsel des Kindes zu ihm plädiert
- einer Umgang blockierenden Mutter im eR-Verfahren, unter Androhung von 25Kilo Ordnungsgeld auferlegt wird, das Kind sofort zum Vater zu lassen
- das Kind beim Vater leben möchte, nur bei der Mutter übernachtet, weil die Schule in der Nähe ist
usw. usf.
Die Sorgerechtsentscheidung ist dem bekannten Mütterschutzreflex eines Richters geschuldet, WEIL Vater Profiler alles richtig machte!