Hallo liebe Forenmitglieder,
zwei Fragen hab ich aktuell:
Eine Frage zu den Folgen einer Vaterschaftsfestellungsklage:
Ist meine Annahme richtig, dass bei dem Verfahren lediglich die Vaterschaft festgestellt wird, aber alles weitere (z.B. Unterhaltsfragen) über die Beistandschaft läuft?
Meine weitere Frage bezieht sich auf den BU:
KM hat noch nichts in der Richtung beantragt, wie es scheint - und auch noch nicht von mir gefordert.
Kann sie nach der Vaterschaftsfestellung diesen rückwirkend fordern?
Dieser hier beschrieben Fall ist ähnlich - es geht allerdings keine Entscheidung oder konkrete Regelung daraus hervor:
http://anonym.to/?http://www.frag-einen-..._id=89819&
Danke für eure Antworten!
Beste Grüße vom AirWolf
zwei Fragen hab ich aktuell:
Eine Frage zu den Folgen einer Vaterschaftsfestellungsklage:
Ist meine Annahme richtig, dass bei dem Verfahren lediglich die Vaterschaft festgestellt wird, aber alles weitere (z.B. Unterhaltsfragen) über die Beistandschaft läuft?
Meine weitere Frage bezieht sich auf den BU:
KM hat noch nichts in der Richtung beantragt, wie es scheint - und auch noch nicht von mir gefordert.
Kann sie nach der Vaterschaftsfestellung diesen rückwirkend fordern?
Dieser hier beschrieben Fall ist ähnlich - es geht allerdings keine Entscheidung oder konkrete Regelung daraus hervor:
http://anonym.to/?http://www.frag-einen-..._id=89819&
Danke für eure Antworten!
Beste Grüße vom AirWolf