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Weltwoche: Vorschläge eines Anwalts zum Unterhaltsrecht
#9
Ob die drei Punkte des Anwalts sinnvoll sind und ob die Ausnahmen benötigen, darüber kann man reden. Eines sind sie nicht: Unbrauchbar oder weltfremd. Denn sie existieren längst in diversen Ländern Europas.

Punkt 1 gilt im Bezug auf Unterhalt in ganz Skandinavien, im Bezug auf die Verteilung des Zugewinns ist es der ganz simple Ehestand der Gütertrennung, die sogar in Deutschland immer schon existiert.

Punkt 2 - Betreuungsunterhalt gibts in den meisten Ländern nicht einmal und der Kindesunterhalt ist niedriger bzw. muss von beiden Eltern getragen werden. Mit "Sorgerecht" meint der nicht das deutsche Sorgerecht. In Deutschland hätte er stattdessen "Aufenthaltsbestimmungsrecht" sagen können. Alles nicht Neues.

Punkt 3 - witzlos, denn die Scheidungskosten liegen in vielen Ländern eh im zweistelligen Eurobereich. Keine Anwaltspflicht, Pflicht zu (staatlich geförderten) Mediation bei Dissens. Nur Länder wie D und CH drehen hier voll bei den Kosten auf. Frankreich ist bei Streit übrigens auch teuer.

Für die rückständigen Länder, die die roten Familienrechtsfahne tragen wäre es eine Revolution. Für andere wäre es sinnlos, denn sie haben das längst erreicht, teilweise seit mehreren Jahrzehnten (Beispiel: Abschaffung des Ehegattenunterhalts in Schweden vor fast 40 Jahren).
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RE: Weltwoche: Vorschläge eines Anwalts zum Unterhaltsrecht - von p__ - 29-01-2011, 22:16

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