Das scheint in die gleiche Richtung zu gehen, wie das Zuanegger-Urteil. Was auch nicht weiter verwundert.
An die Standards eines Schutzes des Familienlebens hinsichtlich des Sorgerechts trauen die sich nicht so recht heran.
Es wird nur Verletzung des Gleichheitsgebotes gerügt in Bezug auf Schutz des Familienlebens, nicht an sich die Verletzung der Schutzes hinsichtlich Gewährleistung und Eingriff. Die schauen nur, ab innerstattlich die dort definierten Schutzbereiche und Stärken für alle gelten.
Ansonsten wird den Staaten des Europarates ein weiter eigener Interpretationsspielraum zugestanden, solange denen das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Eingriffen halbwegs gewahrt erscheint.
Ich fürchte, aus Straßburg haben wir in D ersteinmal nicht mehr viel Hilfe zu erwarten. Die Nach-Justierung von Gewährleistung und Schutz unserer väterlichen Elternrechte müssen wir innerstaatlich weiterentwickeln.
An die Standards eines Schutzes des Familienlebens hinsichtlich des Sorgerechts trauen die sich nicht so recht heran.
Es wird nur Verletzung des Gleichheitsgebotes gerügt in Bezug auf Schutz des Familienlebens, nicht an sich die Verletzung der Schutzes hinsichtlich Gewährleistung und Eingriff. Die schauen nur, ab innerstattlich die dort definierten Schutzbereiche und Stärken für alle gelten.
Ansonsten wird den Staaten des Europarates ein weiter eigener Interpretationsspielraum zugestanden, solange denen das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei Eingriffen halbwegs gewahrt erscheint.
Ich fürchte, aus Straßburg haben wir in D ersteinmal nicht mehr viel Hilfe zu erwarten. Die Nach-Justierung von Gewährleistung und Schutz unserer väterlichen Elternrechte müssen wir innerstaatlich weiterentwickeln.